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ForschungInstitutional Review Board

Das Institutional Review Board (IRB) bietet eine unabhängige Beurteilung eines Forschungsvorhabens hinsichtlich seiner ethischen Verantwortbarkeit. Eine positive Stellungnahme des IRB entbindet die Antragstellenden nicht von der Verantwortung, jederzeit eigenständig für die Einhaltung der entsprechenden ethischen Regelungen zu sorgen. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für einen ethisch vertretbaren Ablauf immer bei den durchführenden Wissenschaftler*innen. Die Forschenden sind darüber hinaus zur Einhaltung aller anwendbaren Regularien zu Datenschutz und den gesetzlichen Regeln verpflichtet. Das IRB kann nur über jene Aspekte befinden, über die das IRB zutreffend und ausreichend informiert wurde.

Voraussetzungen und Bedingungen:

  1. Das IRB wird ausschließlich auf Antrag promovierter Fakultätsangehöriger der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften tätig, die projektverantwortlich für die zu beurteilende Forschung sind.
  2. Das IRB prüft keine Anträge, an denen Forschende aus dem Bereich der Medizin beteiligt sind.
  3. Die Antragsbearbeitung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Antrag bisher bei keiner anderen Kommission zur ethischen Begutachtung eingereicht wurde.
  4. Die für die Stellungnahme relevanten Unterlagen sind von dem/der Antragsteller*in über das Dekanat allen Kommissionsmitgliedern zuzustellen.
  5. Über die Ablehnung von Anträgen entscheidet die Kommission im Einzelfall.