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PromotionsverfahrenZu Beginn der Promotion

Grundlage für das Promotionsverfahren an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist die Promotionsordnung. Hier finden Sie alle Informationen und Regelungen für Promotionsinteressierte und für Promovierende.

Betreuungszusage und Promotionsvereinbarung

Eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist die Zusage eines Betreuers/einer Betreuerin. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten potentieller Betreuer/Betreuerinnen über deren Forschungsschwerpunkte und kontaktieren diese direkt. Bitte beachten Sie, dass die Betreuer/Betreuerinnen nicht beliebig viele Promovierende betreuen können. Daher kann nicht immer mit einer Zusage gerechnet werden.

Wenn Sie die Zusage eines Betreuers/einer Betreuerin erhalten haben, müssen Sie in Abstimmung mit ihm/ihr ein Konzept/Exposé Ihres Promotionsvorhabens sowie einen Zeitplan ausarbeiten. Darüber hinaus ist die Promotionsvereinbarung  auszufüllen und von beiden zu unterschreiben.

Online-Registrierung

Nachdem die Promotionsvereinbarung geschlossen wurde, muss sich der/die Promovierende vor der Annahme als Doktorand/Doktorandin im Online-Portal heiDOCS registrieren:

Einzureichende Unterlagen

Anschließend sind die Dokumente im Promotionsbüro (Dekanat) einzureichen. Zur Annahme als Doktorand/Doktorandin an der Fakultät benötigen Sie:

  • Zulassungsgesuch
  • Promotionsvereinbarung inkl. Konzept/Exposé und Zeitplan
  • Lebenslauf
  • Abiturzeugnis oder vergleichbares Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie
  • Zeugnisse und Transcripts aller Hochschulabschlüsse in beglaubigter Kopie. Die Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt oder um eine deutsche oder englische Übersetzung ergänzt werden. Sofern keine Transcripts vorhanden sind, muss eine Liste aller besuchten Lehrveranstaltungen des Studiums vorgelegt werden.
  • Vorlage oder Kopie des Personalausweises

Einreichungsfrist der Unterlagen für die nächste Sitzung des Promotionsausschusses: 7.5.2024

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Immatrikulation

Nach erfolgreicher Annahme als Doktorandin/Doktorand durch den Promotionsausschuss erfolgt die Immatrikulation. Bei deutschen Staatsangehörigen erfolgt die Immatrikulation durch das Studierendensekretariat. Internationale Doktorand*innen wenden sich bitte an die Graduiertenakademie.

Doktorandinnen/Doktoranden mit einem Mitarbeitervertrag der Universität Heidelberg mit einem Umfang von mind. 50% können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Über Vor- und Nachteiler der Immatrikulation von Mitarbeiter*innenberät das Promotionsbüro.